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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen


I. Angebot, Vertragsabschluss

 

  1. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Zur vertraglichen Bindung bedarf es stets einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.
     

  2. Muster, Zeichnungen, Abbildungen und Angebote über Maße, Gewichte und den chemischen Aufbau sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
     

  3. In Angeboten genannte Preise sind für uns maximal 30 Tage bindend.
     

  4. Unsere Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer.


II. Lieferung

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  1. a) Aufträge ab 1.000,- Euro Warennettowert (ohne MwSt.) gehen frei Haus.

    b) Aufträge unter 250,- Euro Warennettowert können wir aus Kostengründen nicht ausliefern.
     

  2. Die Lieferung erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers.
     

  3. Vom Käufer vorgeschriebene Versandarten und Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber für uns nicht bindend.
     

  4. Im Falle des Lieferverzugs ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist zu stellen. Betriebliche und verkehrstechnische Störungen, gleich welcher Art, Ausfall von Kraft- und Rohstoffversorgung bei uns und unseren Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Lieferverzug schließt das Recht auf Schadenersatz aus.
     

  5. Fälle von höherer Gewalt berechtigen uns, ganz oder teilweise ohne Verpflichtung auf Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten.
     

  6. Angemessene Teillieferungen sind zulässig.
     

  7. Bei Sonderanfertigungen (keine Katalogware) sind 5% Unter- bzw. Überlieferung gegenüber der bestellten Menge zulässig.


III. Zahlung

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  1. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne jeglichen Abzug.
     

  2. Bei Zahlungen später als 30 Tage nach Rechnungsdatum oder nach vereinbarter Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der uns in Rechnung gestellten Kontokorrentsätze berechnet. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, können wir für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungsziels Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen; unter der gleichen Voraussetzung können wir unsere sämtlichen Forderungen, auch Wechsel, sofort fällig stellen.


IV. Beanstandungen

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  1. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Anlieferung zu überprüfen. Mängelrügen aller Art sind innerhalb 8 Tagen bei uns schriftlich geltend zu machen, verborgene Mängel innerhalb 8 Tagen nach deren Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Ablieferung am Bestimmungsort.
     

  2. Wir sind bei begründeten Beanstandungen berechtigt, Nachbesserung der beanstandeten Ware oder Ersatz zu liefern.
     

  3. Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.
     

  4. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware auftreten, sind, ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund, ausgeschlossen.
     

  5. Für die auf unseren Produkten angebrachten Strichcodes übernehmen wir hinsichtlich der Lesbarkeit keine Haftung.


V. Eigentumsvorbehalt

 

  1. Alle gelieferten Waren, auch soweit sie bezahlt, aber noch beim Käufer vorhanden sind, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen und bis zur Einlösung der dafür hergegebenen Schecks unser Eigentum.
     

  2. Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen.
     

  3. Im Falle des Weiterverkaufs geht anstelle des Eigentumsvorbehalts die Forderung bzw. der Erlös anteilmäßig an uns über.
     

  4. Beeinträchtigungen unseres Eigentums und Pfändungen desselben, denen der Käufer sofort zu widersprechen hat, sind uns unverzüglich durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen über den vorhandenen Warenbestand, über die Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Waren sowie über die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen unverzüglich Auskunft zu erteilen.


VI. Allgemeines

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  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Krumbach/Schwaben. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Günzburg.
     

  2. Falls Teile dieser Bedingungen keine Gültigkeit besitzen, bleiben die übrigen Teile verbindlich und wirksam.
     

  3. Benachrichtigungspflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
    Gemäß BDSG teilen wir mit, dass wir persönliche Daten speichern, soweit sie für die geschäftliche Beziehung notwendig sind.
     

  4. Steuer-Haftungsrisiko im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
    Der Erwerber haftet grundsätzlich bei Falschangaben der Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer, oder bei Unterlassung der Umsatzsteuer-Meldung und Zahlung für die aus der innergemeinschaftlichen Lieferung im Bestimmungsland entstandene Umsatzsteuer-Schuld.

 


Export conditions


Delivery: Free German border, FOB German seaport or FOB German airport from an oder value of 1,000.- Euro.


Terms of payment: for initial orders: payment in advance through banker's check, irrevocable letter of credit or cash against documents.


Prices: All prices indicated in this price list are quoted net. For any discounts please refer to the Export department.

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Tax liability in the Trading of Goods in the single market:

On principle, the purchaser is liable in case of false statement of the sales-tax identification number or in case of default of sales-tax statement or payment of sales-tax owing for deliveries from countries in the single market which have to be paid in the country of destination.

 


Conditions d'exportation


Livraison: franco frontière allemande, franco à bord du navire ou de l'avion pour un minimum de commande de 1000,- Euro.


Mode de paiement: la première commande doit être payée en avance, par chèque bancaire, par accréditif irrévocable ou par paiement contre documents.


Prix: tous les prix indiqués dans cette liste s'entendent nets. En ce qui concerne des remises, veuillez contacter le service export.


Responsabilité de l'obligation à l'impôt: En principe, l'acheteur est responsable pour la fausse déposition du numéro d'identification des taxes sur le chiffre d'affaires, ou pour la négligence de déclaration et paiement des taxes sur le chiffre d'affaires pour les dettes fiscales résultant de la livraison des pays du Marché commun dans le pays de destination.

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